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Konsultation Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung

21.08.2025
Die Änderung der Verordnung Pflichtlektionenzahl und Lektionenzuteilung geht in die dritte Runde. In der öffentlichen Vernehmlassung werden die bereits bekannten Veränderungsvorschläge leicht abgeändert erneut zur Befragung vorgelegt. Neu ist die Änderung der Vergütung bei Stellvertretungen, welche von 100% auf 85% reduziert werden soll. Die KSBS führt eine Befragung aller betroffenen Lehr- und Leitungspersonen durch. Untenstehend finden sich die neuen Unterlagen sowie die Konsultationsantwort der KSBS zum ersten Vorschlag aus dem Jahr 2022.