Aktuelles
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Konsultationsantwort zur Änderung der Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch"
Die Kantonale Schulkonferenz Basel-Stadt (KSBS) hat die Änderungen der Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch» studiert und zur Konsultation an den Konferenzvorstand der BFS weitergeleitet. Die nachfolgende Konsultationsantwort setzt sich einzig aus den Rückmeldungen des Konferenzvorstandes der BFS zusammen. Der Leitende Ausschuss hat keine Bemerkungen dazu und unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. -
Konsultationsantwort zur Änderung der Verordnung über die Berufsmaturitätsverordnung (BMV)
Die Kantonale Schulkonferenz Basel-Stadt (KSBS) hat die Unterlagen betreffend «Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen an die Revision der Verordnung über die eidg. Berufsmatur» studiert und zur Konsultation an die Konferenzvorstände der AGS, SfG und BFS weitergeleitet. Die nachfolgende Konsultationsantwort setzt sich aus den Rückmeldungen der Konferenzvorstände und den Bemerkungen des Leitenden Ausschusses zusammen. -
Kurz-Konsultation zur Festlegung der Schulferien
Die Schülerinnen und Schüler in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben 14 Wochen Schulferien pro Jahr. Die beiden Kantone bestimmen die Termine gemeinsam für mehrere Jahre im Voraus. Die Schulferien sind zurzeit bis zum Schuljahr 2031/32 festgelegt. Im Kanton Basel-Stadt gilt die Ferienregelung für die Volksschulen, die Mittelschulen, die Berufsfachschulen und die Musikschule der Musik-Akademie Basel. Der Erziehungsrat legt die Schulferien gemäss § 79 des Schulgesetzes fest. Parlamentarische Vorstösse in beiden Kantonen fordern eine Neuverteilung der Schulferien: a) Landrat Reto Tschudin (SVP; BL) schlägt vor, eine Ferienwoche vom Sommer in den Herbst zu verlegen (Postulat 2023/495); b) Grossrätin Jenny Schweizer (SVP; BS) schlägt vor, die Frühlingsferien zu verschieben (Geschäft 24.5413). Aufgrund dieser Forderungen haben die beiden Kantone Vorschläge für eine neue Ferienverteilung erarbeitet. Ziel ist es, die Ferien gleichmässiger über das Schuljahr zu verteilen. So sind die Unterrichtsblöcke zwischen den Ferien ungefähr gleich lang. Die KSBS nimmt im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung teil. Bis zum 19. Dezember 2025 haben alle KSBS-Mitglieder die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen. -
KSBS-Umfrage zur BfKA abgeschlossen
Die Umfrageergebnisse liegen mitsamt Interpretation und Empfehlungen vor. -
KSBS-Vorstandssitzung (Oktober 2025)
Unterricht & Betreuung, Checks, «One-Pool», Lager: Themen der Vorstandssitzung im Oktober 2025. Mehr im: KSBS-Express. -
KSBS im Basler Schulblatt: Jahresschwerpunkte für das laufende Schuljahr
Im aktuellen Schulblatt, das erstmals in einem rundum erneuerten Design daherkommt, publiziert die KSBS die Schwerpunkte der KSBS-Arbeit für das laufende Schuljahr. In der Vorstandssitzung vom August hat der KSBS-Vorstand die vom Leitenden Ausschuss (LA) vorgelegten Schwerpunktthemen diskutiert und genauer definiert. Besonders hoch gewichtet wurde dabei der Schwerpunkt «Unterricht und Betreuung – zwei Bereiche, eine Schule»: Was bedeutet dieser Slogan für Schulorganisation und Schulentwicklung? Was sind die Chancen und Gefahren? Ebenfalls hoch gewichtet wurde das Thema: «Balance finden zwischen dynamischer Schulentwicklung und genügend Zeit/Ruhe für Unterrichtsentwicklung und Entwicklung einer guten Schulkultur». Weitere Schwerpunkte sind: «GeKo weiterentwickeln und stärken», «Nachführung der Bildungsgesetzgebung» (Konsultation zum neuen Bildungsrahmengesetz und den Teilgesetzen)». -
KSBS-Konsultationsantwort zu Änderungen in der Pflichtstunden-Verordnung
Die KSBS-Konsultationsantwort fasst die Ergebnisse der Umfrage zusammen. Sie interpretiert die Ergebnisse und leitet daraus Empfehlungen zuhanden der Erziehungsbehörden ab. Sämtliche Unterlagen sind unter Aktuelles "KSBS-Vorstandssitzung (September 2025)" publiziert. -
KSBS-Vorstandssitzung (September 2025)
An seiner Septembersitzung diskutierte und verabschiedete der KSBS-Vorstand die Konsultationsantwort betreffend die sog. Pflichtlektionenverordnung. Die vom ED vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass Unterrichtsstellvertretungen von bis zu 4 Wochen nur noch zu 85% vergütet werden sollen. In einer Kurzkonsultation hatte die KSBS stufenübergreifend alle Lehrpersonen und Schulleitungen zu dieser Änderung befragt. Die Konsultationsergebnisse sind eindeutig: Bei einer Beteiligung von über einem Drittel wurde die Änderung sowohl von den Lehrpersonen sehr deutlich wie auch von den Schulleitungen deutlich verworfen. Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass Stellvertretungen häufig intern durch Team-Kolleginnen und Team-Kollegen übernommen werden, welche die zu vertretenden Klassen gut kennen und auch alle unterrichtsfernen Tätigkeiten wie Teamabsprachen, Sitzungen, Elternkontakte, Problemgespräche weiterführen. Somit ist eine pauschale 15%-Kürzung der Vergütung nicht angebracht. Zudem würde so die angespannte Situation bei Stellvertretungen weiter verschärft und kaum ein Beitrag zum angestrebten Abbau von Lektionenguthaben geleistet. Weitere Themen der Septembersitzung finden sich im angehängten KSBS-Express - dem Kurzprotokoll der Vorstandssitzung. -
Konsultation zur Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen an die Revision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität
Per 1. März 2026 tritt die neue Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität in Kraft. Kernziele der Anpassung sind die Modernisierung der Bildungsinhalte, die Steigerung der Attraktivität sowie die Verbesserung der Anschlussfähigkeit zur Fachhochschule. Zu den drei wichtigsten Änderungen gehören die Einführung von Englisch als verpflichtende dritte Sprache, wodurch internationale Kompetenzen gestärkt und die Studierfähigkeit erhöht werden. Zudem setzt die Verordnung neu auf flexiblere Unterrichtsformen – etwa Blended Learning – und ermöglicht dadurch auch Berufstätigen und Quereinsteigerinnen einen besseren Zugang zu Berufsmaturitätsangeboten. Die Änderungen auf Bundesebene müssen kantonal nachvollzogen werden. Folgende Verordnungen müssen angepasst werden: a) Änderung der Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung; SLV) vom 11. September 2012 (SG 410.700); b) Änderung der kantonalen Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 26. Juni 2018 (SG 424.100) -
Konsultationsantwort zur Änderung zweier Verordnungen über die Maturitätskurse für Berufstätige (MfB)
Die vorgeschlagenen Veränderungen wurden bei den unterrichtenden Lehrpersonen der MfB-Kurse konsultiert. Zentrale Punkte waren dabei a) die Einführung eine Unterrichts-Besuchspflicht als Zulassungsbedung zu den Abschlussprüfungen, b) die Streichung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Kurses und c) die Anpassung der Prüfungsdauer bei schriftlichen Prüfungen. Die Resultate der Befragung und ein Kommentar zur Einführung der Unterrichtspräsenzpflicht befinden sich in den untenstehenden Unterlagen.