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Konsultation zur Änderung der Passerelleverordnung betreffend die Einführung einer Besuchspflicht im Passerelle-Lehrgang

31.01.2024
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) fordert, dass der Passarelle-Lehrgang in Basel-Stadt wie in anderen Kantonen eine Besuchspflicht einführt. Mit der vorliegenden Anpassung der Passerellenverordnung soll dieser Forderung entsprochen werden. Neu soll im Passerelle-Lehrgang eine Unterrichtsbesuchspflicht als Voraussetzung für die Zulassung zu den Ergänzungsprüfungen eingeführt werden. Damit die Schülerinnen und Schüler zu den Ergänzungsprüfungen zugelassen werden, sollen sie pro Unterrichtsfach 80 % des Unterrichts besucht haben müssen. Im Anschluss an die Änderung der Passerelleverordnung wird von der Schulleitung des Passarelle-Lehrgangs am GKG ein schulinternes Reglement zur Handhabung der Verordnung vorgelegt. Zum Vergleich: Untenstehend sind verschiedenen Dokumente abgelegt, die zeigen, wie unterschiedlich die Besuchspflicht in den Passerelle-Lehrgängen in anderen Kantonen umgesetzt wird.

Absenzenreglemente und Verordnungen anderer Kantone

Absenzenreglemente und Verordnungen anderer Kantone
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document BE Absenzen und Dispensationsordnung misdv17 ab 2023 31.01.2024
Datei PDF document LU Absenzenreglement MSE 31.01.2024
Datei PDF document SG Schulregement ISME mit Nachtrag 2021 31.01.2024
Datei PDF document TG SH Reglement fuer den Passerellenkurs der TSME 2018 06 01 31.01.2024
Datei PDF document ZH Schulordnung 2 31.01.2024