Konsultation zur Änderung der Passerelleverordnung betreffend die Einführung einer Besuchspflicht im Passerelle-Lehrgang
31.01.2024
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) fordert, dass der Passarelle-Lehrgang in Basel-Stadt wie in anderen Kantonen eine Besuchspflicht einführt. Mit der vorliegenden Anpassung der Passerellenverordnung soll dieser Forderung entsprochen werden. Neu soll im Passerelle-Lehrgang eine Unterrichtsbesuchspflicht als Voraussetzung für die Zulassung zu den Ergänzungsprüfungen eingeführt werden. Damit die Schülerinnen und Schüler zu den Ergänzungsprüfungen zugelassen werden, sollen sie pro Unterrichtsfach 80 % des Unterrichts besucht haben müssen.
Im Anschluss an die Änderung der Passerelleverordnung wird von der Schulleitung des Passarelle-Lehrgangs am GKG ein schulinternes Reglement zur Handhabung der Verordnung vorgelegt.
Zum Vergleich: Untenstehend sind verschiedenen Dokumente abgelegt, die zeigen, wie unterschiedlich die Besuchspflicht in den Passerelle-Lehrgängen in anderen Kantonen umgesetzt wird.
Konsultationsunterlagen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Passerellen VO Konsultationsfassung Synopse vom 12.01.20 | 31.01.2024 | |
Passerelleverordnung Einladung zur Konsultation | 31.01.2024 |
Absenzenreglemente und Verordnungen anderer Kantone
Typ | Titel | Bearbeitet |
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BE Absenzen und Dispensationsordnung misdv17 ab 2023 | 31.01.2024 | |
LU Absenzenreglement MSE | 31.01.2024 | |
SG Schulregement ISME mit Nachtrag 2021 | 31.01.2024 | |
TG SH Reglement fuer den Passerellenkurs der TSME 2018 06 01 | 31.01.2024 | |
ZH Schulordnung 2 | 31.01.2024 |