Organisation
Die Kantonale Schulkonferenz Basel-Stadt ist das Mitsprache- und Mitwirkungsorgan aller pädagogisch tätigen Personen und deren Schulleitungen an den öffentlichen Schulen im Kanton Basel-Stadt (sozusagen der «Betriebsrat»).
Mitglieder der KSBS sind die Mitglieder der Schulkonferenzen (Schulgesetz BS, §122).
Die Kantonale Schulkonferenz behandelt Fragen der Erziehung und des Schulwesens, die ihr von den Schulbehörden zur Beratung zugewiesen worden sind oder deren Behandlung sie selbst oder ihr Vorstand beschlossen haben (Schulgesetz BS, §123).
Die Geschäfte der KSBS werden vom Leitenden Ausschuss geführt (Schulgesetz BS, §124ff.). Er legt alle wichtigen Fragen dem Vorstand zur Begutachtung vor (Schulgesetz BS, §125).
Wissenswert:
Basel-Stadt kennt seit vielen Jahren ein einzigartiges Modell des Dialogs zwischen dem Erziehungsdepartement, den Konferenzen über die KSBS und dem Verband FSS. Der Leitende Ausschuss der «Kantonalen Schulkonferenz» (KSBS) setzt sich nämlich aus den gleichen Personen wie die Geschäftsleitung der Partnerorganisation «Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt» (FSS) zusammen, sie haben aber un6terschiedliche Funktionen (der Präsident der KSBS ist beispielsweise bei der FSS der Protokollführer). Die Mitglieder des Vorstands der KSBS gehören ebenfalls zu einem grossen Teil dem FSS-Vorstand an. Die beiden Gremien stehen sich sehr nahe, haben aber ganz unterschiedliche Aufgaben (Betriebsrat vs. Standesvertretung).
Die Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt FSS ist der Berufsverband der Lehr- und Fachpersonen im Kanton Basel-Stadt. Sie vertritt berufliche, personalpolitische sowie gewerkschaftliche Interessen und übernimmt damit eine wichtige Funktion im öffentlichen Leben. Die FSS ist die Partnerorganisation der KSBS.