Kurz-Konsultation zur Festlegung der Schulferien
19.11.2025
Die Schülerinnen und Schüler in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben 14 Wochen Schulferien pro Jahr. Die beiden Kantone bestimmen die Termine gemeinsam für mehrere Jahre im Voraus. Die Schulferien sind zurzeit bis zum Schuljahr 2031/32 festgelegt. Im Kanton Basel-Stadt gilt die Ferienregelung für die Volksschulen, die Mittelschulen, die Berufsfachschulen und die Musikschule der Musik-Akademie Basel. Der Erziehungsrat legt die Schulferien gemäss § 79 des Schulgesetzes fest. Parlamentarische Vorstösse in beiden Kantonen fordern eine Neuverteilung der Schulferien: a) Landrat Reto Tschudin (SVP; BL) schlägt vor, eine Ferienwoche vom Sommer in den Herbst zu verlegen (Postulat 2023/495); b) Grossrätin Jenny Schweizer (SVP; BS) schlägt vor, die Frühlingsferien zu verschieben (Geschäft 24.5413). Aufgrund dieser Forderungen haben die beiden Kantone Vorschläge für eine neue Ferienverteilung erarbeitet. Ziel ist es, die Ferien gleichmässiger über das Schuljahr zu verteilen. So sind die Unterrichtsblöcke zwischen den Ferien ungefähr gleich lang.
Die KSBS nimmt im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung teil. Bis zum 19. Dezember 2025 haben alle KSBS-Mitglieder die Möglichkeit, an der Befragung teilzunehmen.
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| 251105 Befragung Schulferien BL BS Beilage | 19.11.2025 | |
| 251105 Einladungsschreiben zur Befragung Schulferien | 19.11.2025 |