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Artikelaktionen

2024

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Konsultationsantwort über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sowie die Spitalschulverordnung

Die Anpassung ergibt sich aus dem Beitritt von Basel-Stadt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und ist unbestritten. Eine stärkere Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen zur Spitalschulung ist zu begrüssen. Leider ist es nicht gelungen, eine grössere Verbindlichkeit herzustellen: Die Vereinbarung ist sehr allgemein und gerade bei der Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen bleibt viel offen.

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Konsultation zu Änderungen des Schulgesetzes betreffend alters- und niveaudurchmischtes Lernen

Alters- und niveaudurchmischtes Lernen sollen neu im Schulgesetz so verankert werden, dass sie im Rahmen der schulischen Teilautonomie an den Schulstandorten der Volksschule eingeführt werden können; der Status als Erfahrungsschule und die an diesen Status geknüpften Bedingungen sollen nicht mehr nötig sein. Somit soll es auf der Primarstufe neu jedem Standort ermöglicht werden, für die Primarschule Unterricht nach Konzepten des altersdurchmischten Lernens einzuführen; für die Sekundarschule soll es neu jedem Standort ermöglicht werden, Unterricht nach Konzepten des alters- und oder niveaudurchmischten Unterrichts einzuführen. Zur Konsultation eingeladen werden alle unterrichtenden Mitglieder der KSBS der Volksschule.

Die Konsultation zeigt, dass der vorgeschlagenen Schulgesetzänderung deutlich zugestimmt wird (69% Ja, 25% Nein). Neu sollen alle Standorte der Volksschule die Möglichkeit erhalten, ihren Unterricht nach adL- und/oder ndL-Konzepten zu organisieren; Erfahrungsschulen sollen dafür nicht mehr notwendig sein. Die KSBS fordert aufgrund der Konsultationsergebnisse bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung am Standort die volle partizipative Einbindung der Standortkonferenzen sowie verschiedene Entlastungs- und Begleitmassnahmen. Zu beachten ist auch, dass ca. die Hälfte der Lehr- und Fachpersonen, die heute an ihren Standorten nicht nach ADL- oder NDL-Konzepten unterrichten, diesen Konzepten skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen.

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Konsultation Wechsel auf Jahreszeugnisse in der 6. PS

Derzeit erhalten Primarschülerinnen und -schüler in der 6. Klasse zwei Semesterzeugnisse. Das erste Zeugnis (Mitte Januar) entscheidet über die Zuteilung auf einen der Leistungszüge A/E/P der Sekundarschule. Diese Zuteilung muss mit dem zweiten Zeugnis (Ende Mai) bestätigt werden. Eine Veränderung auf den Leistungszug mit höheren Anforderungen ist nicht möglich. Schülerinnen und Schüler, die ihre Leistung im zweiten Zeugnis nicht bestätigen, werden in den Leistungszug mit tieferen Anforderungen eingeteilt.
Seit Jahren liegt der Wunsch auf dem Tisch: Einführung der Jahrespromotion in der 6. Klasse der Primarschule. Dabei soll der übertriebene Selektionsdruck auf dieser Klassenstufe reduziert und eine möglichst genaue Zuteilung in die Leistungszüge der Sekundarschule weiterhin ermöglicht werden. Dem Umsetzungsvorschlag des ED wird von allen drei Zyklen der Volksschule zugestimmt. Ein besonderes Augenmerk verdienen die Planungsabläufe der Sekundarstufe 1. Aber auch die Leistung der Primarstufe bei der Zuteilung in die Leistungszüge ist zu würdigen.
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Konsultation Passerelleverordnung - Einführung einer Unterrichtsbesuchspflicht

An der Passerelle soll eine Unterrichtsbesuchspflicht von mindestens 80% eingeführt werden. Bisher gab es dazu keine fixe Regelung. Im Anhang findet sich die Konsultationsantwort der KSBS basierend auf der Umfrage bei den Lehr- und Leitungspersonen der Passerelle sowie der Entscheid des Leiters Mittel- und Berufsschulen, dass die vorgeschlagene Regelung trotz klarer Ablehnung in der Konsultation umgesetzt werden soll.