Aufnahmeprüfungen zu weiterführenden Schulen am ZBA wieder möglich
02.11.2020
Im Newsletter 115 des Basler Schulblattes vom 25. September wurde berichtet, dass der Grosse Rat die Motion «betreffend Durchlässigkeit der Ausbildungswege» gegen den Willen des Regierungsrats mit deutlichem Mehr überwiesen hat. Es geht dabei darum, den Schülerinnen und Schülern des Zentrums für Brückenangebote (ZBA) über eine neutrale Aufnahmeprüfung den Zutritt zu einer weiterführenden Schule (FMS, IMS, WMS) ab Schuljahr 21/22 wieder zu ermöglichen. Im Newsletter-Artikel wurde nicht auf die Argumente der Befürwortenden eingegangen, zu denen auch viele ZBA-Lehrpersonen selber gehören. Der KSBS-Vorstand hat das Anliegen der ZBA-Lehrpersonen an der Sitzung vom 27. August 2019 einstimmig befürwortet und den Leitenden Ausschuss (LA) beauftragt, den entsprechenden Antrag an die Leitung Mittelschulen und Berufsbildung weiterzuleiten. Der LA hat sich in der Folge intensiv für die Umsetzung des Antrags bei der Leitung Mittelschulen und Berufsbildung eingesetzt, diese hielt jedoch an ihrer Position fest. Der LA freut sich, dass den ZBA-Schülerinnen und -Schülern nun der Weg zu genannten weiterführenden Schulen wieder offenstehen wird.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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1_Antrag ZBA August 2019 | 05.11.2020 | |
2_KSBS-Protokoll 6/19 (Traktandum 4 = ZBA) | 05.11.2020 | |
3_Text Motion ZBA | 05.11.2020 | |
4_Überweisung GR an RR zur Stellungnahme innert 3 Monaten | 05.11.2020 | |
5_Stellungnahme RR zu Motion ZBA | 05.11.2020 | |
6_Überweisung GR an RR zur Ausarbeitung für SJ 21_22 | 05.11.2020 |