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GeKo-Antrag Schulraum: Es geht vorwärts!

06.11.2022
Endlich geht es beim GeKo-Antrag «Schulraum» vorwärts! In überwältigender Mehrheit stimmten die KSBS-Mitglieder an der letzten Gesamtkonferenz im März 2022 dem Antrag «Schulraum» zu. Darin ging es um den verstärkten Einbezug des pädagogischen Wissens der Lehr- und Fachpersonen in die Prozesse und Entscheide der kantonalen Schulraumplanung. Inzwischen haben sich KSBS und ED bezüglich des weiteren Vorgehens ausgetauscht. In einem Schreiben hat Departementsvorsteher Dr. Conradin Cramer festgehalten, dass der anstehende Dialog zu «einer besseren und transparenteren Zusammenarbeit bezüglich der Bauprojekte an den Basler Schulen führen» soll.
  • Neu findet - vorerst einmal jährlich - ein Treffen zur strategischen Schulraumplanung statt - mit zwei Vertretungen des LA KSBS, zwei weiteren von der KSBS mandatierten Lehr- und Fachpersonen, dem Leiter Zentrale Dienste, dem Leiter Abteilung Raum und Anlagen, dem Leiter Volksschule, dem Leiter Mittelschulen und Berufsbildung sowie den Dossierverantwortlichen für Schulbauten.
  • Zudem wird bei Bauprojekten künftig ein KSBS-Mitglied beigezogen, welches vom Konferenzvorstand des jeweiligen Standortes bestimmt wird und zusätzlich zur Vertretung der jeweiligen Schulleitung im Nutzerausschuss Einsitz nimmt. Auch bei strategischen Fragestellungen (z.B. Überarbeitung Raumstandards) wird künftig von der KSBS eine Nutzer-Vertretung mandatiert.

Bezüglich der «Hotspots» (aus KSBS-Sicht handelt es sich dabei um aktuelle oder künftige Standorte mit akuten oder absehbaren Raumproblemen) ist das Vorgehen noch genauer zu fassen. Der LA KSBS hat inzwischen zwei Lehr- und Fachpersonen für die  jährliche Strategiesitzung mandatiert; auch für den Nutzerausschuss «Neubau Schule Walkeweg» konnte schon ein Lehrperson mandatiert werden.

Antrag "Schulraum: Planung, Pädagogik, Partizipation": Der Antrag "Schulraum" wurde an der GeKo im März 2022 sehr deutlich angenommen: 2574 Ja, 27 Nein, 187 Enthaltungen. Er wurde dem Erziehungsdirektor Conradin Cramer vor dem Beginn der Osterferien überreicht.

Guter Schulraum entspricht den vielfältigen Bedürfnissen eines modernen Unterrichts, einer kindgerechten Tagesbetreuung, einer zeitgemässen Schule. Räumliche Bedingungen sollen gute Schule nicht einschränken oder behindern. Guter Schulraum ist eine der Grundbedingungen für eine gelingende und sich entwickelnde Schule, die hohen Qualitätsansprüchen genügen will.

Die Schulraumplanung in Basel-Stadt und in den Landgemeinden Riehen und Bettingen steht aufgrund der stark steigenden Zahl an Schülerinnen und Schülern sowie der Knappheit an Raumressourcen im kleinen Stadtkanton unter Druck. Alle demographischen Prognosen weisen darauf hin, dass dieser Druck auch in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.

Neue Entwicklungen wie beispielsweise der massive Ausbau der Tagesstrukturen oder die Weiterentwicklung der integrativen Schule schaffen neue räumliche Bedürfnisse in quantitativer wie qualitativer Hinsicht. Die zurzeit geplanten Neu- und Umbauten, Ein- und Zumietungen reichen bei weitem nicht aus und erhöhen den Druck auf den vorhandenen Schulraum weiter. Der Kanton verhält sich aus Sicht der KSBS zu zurückhaltend und zu wenig proaktiv.

Insbesondere findet die Stimme der Nutzerinnen und Nutzer viel zu wenig Gehör. Eine kontinuierliche pädagogische Begleitung fehlt in den Prozessen und Konzepten der behördlichen Schulraumplanung und -nutzung.

Deshalb hat der Leitende Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem KSBS-Vorstand den nachstehenden Antrag zuhanden des Erziehungsdepartements Basel-Stadt entwickelt. In seiner vorliegenden Form nimmt der Antrag eine Vielzahl von Anliegen auf, die über die letzten Jahre von Lehr- und Fachpersonen sowie von Schulleitungen aus den Standorten an die KSBS herangetragen wurden.

Unsere Ziele sind:

  • Vorhandenes Wissen so poolen und zusammenführen, dass unter Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer schnelle und spürbare Verbesserungen an Schulraum-«Hotspots» möglich sind.
  • Zielführende Zusammenarbeit aller «Stakeholder» im Rahmen transparenter und gemeinsam erarbeiteter Planungsprozesse und Entscheidungsstrukturen.

Wir sind überzeugt, dass die Umsetzung der vorliegenden Forderungen dazu führen wird, dass die Basler Schulen auch in räumlicher Hinsicht pädagogisch und qualitativ gestärkt in die Zukunft blicken können.

Bild Legende:

Der Antrag im Wortlaut:

Die KSBS fordert das Erziehungsdepartement auf, ...

a)    ... innert kurzer Frist eine Zusammenstellung zur Schulraumsituation an allen einzelnen Standorten zu erstellen, um dann «Hotspots» eruieren und sofortige Entlastungsmassnahmen für Standorte mit akuten und problematischen Schulraumsituationen (1) ableiten zu können. In jeder Prozessphase (z.B. Zusammenstellung, Priorisierung Hotspots, Entwicklung Entlastungsmassnahmen) ist der Einbezug der Standort-Schulkonferenzen, also der Lehr- und Fachpersonen sowie der Schulleitungen vor Ort, sichergestellt. Die Ergebnisse werden der KSBS und den Standorten zur Verfügung gestellt.

b)    ... eine jährlich zu aktualisierende Übersicht über geplanten oder benötigten Schulraum (z.B. Neu-, Umbauten, Umnutzungen, Einmietungen) für die kommenden zehn Jahre zu erstellen sowie einen Planungsprozess zu definieren, welcher insbesondere die interdepartementale Zusammenarbeit der involvierten Amtsstellen nach aussen transparent festlegt sowie die partizipative Einbindung der Lehr-, Fach- und Leitungspersonen zu bestimmten festzulegenden Zeitpunkten (Meilensteine) (2) garantiert. Durch die partizipative Einbindung der Lehr-, Fach- und Leitungspersonen wird eine kontinuierliche pädagogische und schulorganisatorische Beratung (3) durch die Nutzenden (4) sichergestellt.

Wichtig: Beide Schritte – a) und b) – erfolgen parallel zueinander. Dabei werden die Schulkonferenzen der jeweiligen Standorte bzw. entsprechend mandatierte KSBS-Mitglieder mittels partizipativer Mitwirkungsverfahren in die Prozesse eingebunden.

Präzisierungen zu einzelnen Punkten (siehe Nummern im Antragstext)

1)   «Akute und problematische Schulraumsituation» 6= Schulraumsituationen, welche notwendige und wünschenswerte pädagogische, unterrichtsbezogene oder schulorganisatorische Abläufe (stark) erschweren oder verhindern.

2)    «Meilensteine» = z.B. Projektausschreibung, Baubeginn, Innenausbau, Pausenplatz- und Aussenraumgestaltung, Möblierung …

3)    «Pädagogische und schulorganisatorische Beratung» = ein fest institutionalisierter «Pädagogik-Check» durch Vertretungen aus den Schulkonferenzen der Standorte und mandatierte KSBS-Vertretungen.

4)    Nutzende sind immer auch Schülerinnen und Schüler. Ihre partizipative Einbindung muss sichergestellt sein und ist noch zu definieren.