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Konsultation zu Änderungen des Schulgesetzes betreffend alters- und niveaudurchmischtes Lernen

20.03.2024
Alters- und niveaudurchmischtes Lernen sollen neu im Schulgesetz so verankert werden, dass sie im Rahmen der schulischen Teilautonomie an den Schulstandorten der Volksschule eingeführt werden können; der Status als Erfahrungsschule und die an diesen Status geknüpften Bedingungen sollen nicht mehr nötig sein. Somit soll es auf der Primarstufe neu jedem Standort ermöglicht werden, für die Primarschule Unterricht nach Konzepten des altersdurchmischten Lernens einzuführen; für die Sekundarschule soll es neu jedem Standort ermöglicht werden, Unterricht nach Konzepten des alters- und oder niveaudurchmischten Unterrichts einzuführen. Zur Konsultation eingeladen werden alle unterrichtenden Mitglieder der KSBS der Volksschule. Die Umfrage erfolgt per Online-Befragung.