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Konsultation zur Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen an die Revision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität

17.09.2025
Per 1. März 2026 tritt die neue Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität in Kraft. Kernziele der Anpassung sind die Modernisierung der Bildungsinhalte, die Steigerung der Attraktivität sowie die Verbesserung der Anschlussfähigkeit zur Fachhochschule. Zu den drei wichtigsten Änderungen gehören die Einführung von Englisch als verpflichtende dritte Sprache, wodurch internationale Kompetenzen gestärkt und die Studierfähigkeit erhöht werden. Zudem setzt die Verordnung neu auf flexiblere Unterrichtsformen – etwa Blended Learning – und ermöglicht dadurch auch Berufstätigen und Quereinsteigerinnen einen besseren Zugang zu Berufsmaturitätsangeboten. Die Änderungen auf Bundesebene müssen kantonal nachvollzogen werden. Folgende Verordnungen müssen angepasst werden: a) Änderung der Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen (Schullaufbahnverordnung; SLV) vom 11. September 2012 (SG 410.700); b) Änderung der kantonalen Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 26. Juni 2018 (SG 424.100)