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Konsultationsantwort über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sowie die Spitalschulverordnung

24.04.2024
Die Anpassung ergibt sich aus dem Beitritt von Basel-Stadt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und ist unbestritten. Eine stärkere Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen zur Spitalschulung ist zu begrüssen. Leider ist es nicht gelungen, eine grössere Verbindlichkeit herzustellen: Die Vereinbarung ist sehr allgemein und gerade bei der Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen bleibt viel offen.