KSBS-Konsultationsantwort über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sowie die Spitalschulverordnung
24.04.2024
Die Anpassung ergibt sich aus dem Beitritt von Basel-Stadt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und ist unbestritten. Eine stärkere Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen zur Spitalschulung ist zu begrüssen. Leider ist es nicht gelungen, eine grössere Verbindlichkeit herzustellen: Die Vereinbarung ist sehr allgemein und gerade bei der Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen bleibt viel offen.
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
2024 04 24 KSBS Konsultationsantwort ISV | 24.04.2024 | |
Konsultationsschreiben ISV | 26.04.2024 | |
Synopse Änderungen ISV | 26.04.2024 |