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Konsultationsantwort zu Änderungen in den Tagesstrukturen betreffend Ferienangebote sowie Zusammensetzung und Tätigkeit der Schulräte

13.04.2023
Die eigenständigere, prominentere und umfassendere Darstellung im Schulgesetz (bzw. im angestrebten Volksschulgesetz) wird sehr geschätzt und die grosse Bedeutung der Tagesstrukturen und Ferienangebote angemessener abgebildet. Inhaltlich ist von zentraler Bedeutung, dass neben den Gemeinsamkeiten der Bereiche Betreuung und Unterricht im Gesamtgebilde Schule insbesondere auch die spezifischen Besonderheiten der Tagesstrukturen und Ferienangebote berücksichtigt und vom Bereich Unterricht unterschieden werden. Beispiele für diese Besonderheiten sind die unterschiedlichen räumlichen Rahmenbedingungen (z.B. hoher Raumbedarf für Bewegungsbedürfnisse und Ruhezonen, Entschleunigung) und die Unklarheiten in der Zusammenarbeit und hierarchischen Unterordnung von Schul- und Tagesstrukturleitungen (Entscheidungskompetenzen etc.). Die Erweiterung der Schulräte um eine ständige Vertretung der Tagesstrukturen wird begrüsst. Es wird angeregt zu prüfen, ob zwei ständige Vertretungen für die Tagesstrukturen angemessen sind: eine Vertretung durch die Tagesstrukturleitung plus eine Vertretung durch die Mitarbeitenden mit pädagogischem Auftrag; diese zweite Vertretung würde durch die Mitarbeitenden selbst gewählt («bestimmt»).