Sie sind hier: Startseite / Aktuelles / Gymnasiale Matura-Arbeit: Konsultation zur neuen Bewertungsmodalität

Artikelaktionen

Gymnasiale Matura-Arbeit: Konsultation zur neuen Bewertungsmodalität

08.06.2023
Das ED (Mittelschulen und Berufsbildung) fasst die Konsultationsantworten der Vernehmlassungspartner wie folgt zusammen. «Die pädagogisch vertiefte Auseinandersetzung mit neuen Phänomenen wie «Künstliche Intelligenz» (KI) wird von den Lehrpersonen zwar als notwendig betrachtet, jedoch wird der Zeitpunkt der Änderung der Maturitätsprüfungsverordnung (MPV) vor dem Hintergrund des Projekts «Weiterentwicklung der Gymnasialen Maturität (WEGM)» als unpassend empfunden. Die Höhergewichtung mündlicher Anteile bei der Bewertung von Matura-Arbeiten erscheint im Grundsatz mehrheitsfähig, jedoch bestehen deutliche Vorbehalte gegen (vor)schnelle regulatorische Eingriffe. Ein breiterer Einbezug von Lehrpersonen mit Erfahrung in der Betreuung von produktorientierten und gestalterischen Matura-Arbeiten zur Ausarbeitung einer differenzierteren Vorlage wird gewünscht. Unbestritten ist jedoch, dass ein Fachgespräch Teil der mündlichen Präsentation sein soll». Aufgrund der Rückmeldungen hat das ED die folgenden Entscheidungen gefällt: «Die Einführung von neuen Bewertungsmodalitäten wird um ein Jahr vertagt, das heisst für die Matura-Arbeiten, die im Jahr 2023/24 beginnen, gelten die bisherigen Vorgaben. Das Jahr soll dazu genutzt werden, um in der AG «Maturaarbeit», in der alle Schulen und Fächer vertreten sind, vertieft Überlegungen zur Ausgestaltung des Fachgesprächs und der Prozessbegleitung anzustellen und diese als Pilot an den Schulen zu testen. Einbezogen werden auch die Erkenntnisse der AG «Künstliche Intelligenz (KI)», die ihre Arbeit ebenfalls im Schuljahr 2023/24 aufnimmt. Die Fachmaturitätsschule wird bereits im 2023/24 die Bewertung 50:50 (schriftlich/mündlich) erproben und dient damit den Gymnasien als Erfahrungsschule, gerade was die Bedenken zur Bewertung gestalterischer Produkte anbelangt».