Aktuelles
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WEGM und KSBS-Umfrage zur vom ED vorgeschlagenen Schwerpunktfach-Allokation an den Gymnasien
Die nationale Maturitätsreform wird häufig als kleine Reform bezeichnet; sie habe keine bahnbrechenden Neuerungen hervorgebracht. Für die kantonale Umsetzung der nationalen Vorgaben hat die Leitung Mittelschulen eine Projektgruppe gebildet, welche von einer Echogruppe begleitet wird. Die Echogruppe besteht aus (mandatierten) Lehrpersonen aus den fünf Gymnasien sowie Vertretungen aus KSBS, FSS und VMBS. Diese (neue) Art der partizipativen Einbindung wird grundsätzlich begrüsst und geschätzt – trotz der Holperer und Stolperer, die zu einem solchen Prozess gehören, welcher die Perspektiven unterschiedlicher «Stakeholder» einbinden und eine gemeinsame Basis für das weitere Vorgehen erstellen will. Ein «Stolperstein» war, dass gleich zu Beginn des Partizipationsprozesses verkündet wurde, dass ein Entscheid zur Neuverteilung der Schwerpunktfächer (Schwerpunktfach-Allokation) gefällt worden sei – ohne den Einbezug der Kollegien oder Konrektorate. Es erwies sich als anspruchsvoll, nach diesem «Knall» zu einer vertrauensbasierten Zusammenarbeit über die neue gymnasiale Stundentafel, über Veränderungen in der Maturitätsprüfungsverordnung oder über anderen Themen zu gelangen. Im Auftrag der fünf Standortkonferenzen führte die KSBS eine breit angelegte Umfrage durch, die zeigte, dass die Gymnasiallehrpersonen mit grosser Mehrheit den ED-Vorschlag zur neuen Schwerpunktfach-Allokation ablehnen und eine andere Lösung vorziehen. Einzelne Themen wurden im Echogruppenprozess nicht angesprochen: Dazu gehört die zukünftige Stellung des Grundlagenfaches Französisch, welche durch die jetzigen WEGM-Umsetzungspläne geschwächt wird. Wie geht es weiter: Im August/September 2024 ist eine breite Konsultation der Gymnasiallehrpersonen durch die KSBS vorgesehen. Darauf erfolgen die weiteren Entscheide durch die Schulbehörden bzw. die Politik. -
KSBS-Konsultationsantwort über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sowie die Spitalschulverordnung
Die Anpassung ergibt sich aus dem Beitritt von Basel-Stadt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und ist unbestritten. Eine stärkere Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen zur Spitalschulung ist zu begrüssen. Leider ist es nicht gelungen, eine grössere Verbindlichkeit herzustellen: Die Vereinbarung ist sehr allgemein und gerade bei der Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen bleibt viel offen. -
KSBS-Konsultationsantwort zu alters- und niveaudurchmischtem Lernen
Die Konsultation zeigt, dass der vorgeschlagenen Schulgesetzänderung deutlich zugestimmt wird (69% Ja, 25% Nein). Neu sollen alle Standorte der Volksschule die Möglichkeit erhalten, ihren Unterricht nach adL- und/oder ndL-Konzepten zu organisieren; Erfahrungsschulen sollen dafür nicht mehr notwendig sein. Die KSBS fordert aufgrund der Konsultationsergebnisse bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung am Standort die volle partizipative Einbindung der Standortkonferenzen sowie verschiedene Entlastungs- und Begleitmassnahmen. Zu beachten ist auch, dass ca. die Hälfte der Lehr- und Fachpersonen, die heute an ihren Standorten nicht nach ADL- oder NDL-Konzepten unterrichten, diesen Konzepten skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. -
Konsultation zu Änderungen des Schulgesetzes betreffend alters- und niveaudurchmischtes Lernen
Alters- und niveaudurchmischtes Lernen sollen neu im Schulgesetz so verankert werden, dass sie im Rahmen der schulischen Teilautonomie an den Schulstandorten der Volksschule eingeführt werden können; der Status als Erfahrungsschule und die an diesen Status geknüpften Bedingungen sollen nicht mehr nötig sein. Somit soll es auf der Primarstufe neu jedem Standort ermöglicht werden, für die Primarschule Unterricht nach Konzepten des altersdurchmischten Lernens einzuführen; für die Sekundarschule soll es neu jedem Standort ermöglicht werden, Unterricht nach Konzepten des alters- und oder niveaudurchmischten Unterrichts einzuführen. Zur Konsultation eingeladen werden alle unterrichtenden Mitglieder der KSBS der Volksschule. Die Umfrage erfolgt per Online-Befragung. -
Mediale Berichterstattung zur GeKo 2024
Die Gesamtkonferenz 2024 der Kantonalen Schulkonferenz Basel-Stadt im Medienspiegel der Region. -
Konsultation Passerelleverordnung
An der Passerelle soll eine Unterrichtsbesuchspflicht von mindestens 80% eingeführt werden. Bisher gab es dazu keine fixe Regelung. Im Anhang findet sich die Konsultationsantwort der KSBS basierend auf der Umfrage bei den Lehr- und Leitungspersonen der Passerelle sowie der Entscheid des Leiters Mittel- und Berufsschulen, dass die vorgeschlagene Regelung trotz klarer Ablehnung in der Konsultation umgesetzt werden soll. -
Konsultation Wechsel auf Jahreszeugnisse in der 6. PS
Derzeit erhalten Primarschülerinnen und -schüler in der 6. Klasse zwei Semesterzeugnisse. Das erste Zeugnis (Mitte Januar) entscheidet über die Zuteilung auf einen der Leistungszüge A/E/P der Sekundarschule. Diese Zuteilung muss mit dem zweiten Zeugnis (Ende Mai) bestätigt werden. Eine Veränderung auf den Leistungszug mit höheren Anforderungen ist nicht möglich. Schülerinnen und Schüler, die ihre Leistung im zweiten Zeugnis nicht bestätigen, werden in den Leistungszug mit tieferen Anforderungen eingeteilt. -
Konsultation zur Änderung der Passerelleverordnung betreffend die Einführung einer Besuchspflicht im Passerelle-Lehrgang
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) fordert, dass der Passarelle-Lehrgang in Basel-Stadt wie in anderen Kantonen eine Besuchspflicht einführt. Mit der vorliegenden Anpassung der Passerellenverordnung soll dieser Forderung entsprochen werden. Neu soll im Passerelle-Lehrgang eine Unterrichtsbesuchspflicht als Voraussetzung für die Zulassung zu den Ergänzungsprüfungen eingeführt werden. Damit die Schülerinnen und Schüler zu den Ergänzungsprüfungen zugelassen werden, sollen sie pro Unterrichtsfach 80 % des Unterrichts besucht haben müssen. Im Anschluss an die Änderung der Passerelleverordnung wird von der Schulleitung des Passarelle-Lehrgangs am GKG ein schulinternes Reglement zur Handhabung der Verordnung vorgelegt. Zum Vergleich: Untenstehend sind verschiedenen Dokumente abgelegt, die zeigen, wie unterschiedlich die Besuchspflicht in den Passerelle-Lehrgängen in anderen Kantonen umgesetzt wird. -
Vorstandssitzung im Januar
An seiner Januar-Sitzung beschäftigt sich der KSBS-Vorstand mit der kommenden GeKo (KSBS-Jahresbericht, Gesamterneuerungswahl des Leitenden Ausschusses, Tagesordnung), mit der Gleichbehandlung der SpA-Standorte im Rahmen der Primarstufe (bezüglich Entlastung der Arbeit im Konferenzvorstand) und mit der kantonalen Umsetzung der nationalen Vorgaben bei der gymnasialen Maturitätsreform. Bei letzterem sorgt ein «Entscheid» der Erziehungsbehörden bezüglich der Verteilung der künftigen Schwerpunktfächer auf die Gymnasialstandorte für Verwirrung und Irritation. -
Kantonale Umsetzung Maturitätsreform
Die nationalen Vorgaben zur sog. «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» werden nun kantonal umgesetzt. Um die Änderungen insbesondere bei der Stundentafel, bei den Schwerpunktfächern und deren Zuteilung auf die bestehenden Standorte (Allokation) und bei der Struktur der Lehrpläne aus der Sicht Lehrpersonen zu begleiten, wurde eine «Echogruppe» eingesetzt (pro Gymnasium eine Vertretung, sowie je eine Vertretung aus KSBS, FSS und VMBS). Die Mitglieder der Echogruppe treffen sich bis Ende des laufenden Schuljahres 5 mal mit der Projektleitung. Untenstehend die Einstiegspräsentation der Projektleitung an der ersten Sitzung der Echogruppe.