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Änderung des Schulgesetzes betreffend den Passerelle-Lehrgang (§ 43b), die Zuständig- keit für die vorzeitige Einschulung und die Rückstellung (§ 56) sowie die Anmeldung zu Abklärungen, Beratungen und Behandlungen (§ 145a) – Einladung zur Konsultation
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